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Kfz-Sachverständigenbüro · Hannover

Ihr Schaden.
Vermessen,
nicht geschätzt.

Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Gutachter — nicht die gegnerische Versicherung. Ich nehme den Schaden vor Ort auf, dokumentiere ihn beweissicher und beziffere Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung.

01Vor OrtZuhause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Hannover und 50 Kilometer Umkreis.
0248 StundenNach der Besichtigung liegt das vollständige Gutachten bei Ihnen, Ihrem Anwalt und der Versicherung.
03UnabhängigKeine Verträge mit Versicherern, keine Beteiligung an Werkstätten. Mein Auftraggeber sind Sie.
01
Leistungen

Wobei ich Sie unterstütze

Sechs Leistungen
Haftpflichtschaden

Schadengutachten

Das vollständige Gutachten nach unverschuldetem Unfall — Reparaturweg, Kalkulation, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Nutzungsausfall.

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Kasko & Kleinschaden

Kasko- und Kurzgutachten

Für Wild-, Hagel-, Glas- und Sturmschäden sowie kompakte Kurzgutachten unterhalb der Bagatellgrenze.

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Wertermittlung

Fahrzeugbewertung

Wiederbeschaffungs- und Marktwert für Kauf, Verkauf, Leasingrückgabe oder Erbfall — auch ohne Schadenfall.

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02
Warum ein eigener Gutachter

Zwei Gutachter,
zwei Auftraggeber

Beide können fachlich gut arbeiten. Der Unterschied liegt nicht in der Kompetenz, sondern darin, wer den Auftrag erteilt — und wessen Interessen dadurch im Blick sind.

Auftraggeber: Sie

Ihr unabhängiger Sachverständiger

  • Erfasst auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Nebenkosten
  • Dokumentiert den Schaden vollständig, auch verdeckte Bereiche
  • Nimmt zu Kürzungen der Versicherung technisch Stellung
  • Das Gutachten gehört Ihnen und ist Grundlage Ihrer Forderung
Auftraggeber: Versicherer

Prüfdienst der Versicherung

  • Prüft die Höhe der Forderung im Interesse des Auftraggebers
  • Arbeitet häufig nach Aktenlage, teils ohne eigene Besichtigung
  • Erstellt Prüfberichte, die einzelne Positionen kürzen
  • Der Bericht dient der Regulierungsentscheidung des Versicherers

Die Gegenüberstellung beschreibt die übliche Rollenverteilung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

03
Kosten

Was kostet das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung des Verursachers in der Regel auch die Kosten des Sachverständigengutachtens — sie gehören zum erstattungsfähigen Schaden.

Bei Bagatellschäden unterhalb der maßgeblichen Grenze kann ein Kostenvoranschlag der bessere Weg sein. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, sage ich Ihnen im ersten Telefonat — kostenfrei und ehrlich, auch wenn das heißt, dass Sie mich nicht brauchen.

Erst begutachten lassen, dann reparieren. Ist das Fahrzeug einmal instandgesetzt, lässt sich der Schadenumfang nicht mehr beweisen.