Vom Anruf
bis zur
Regulierung
Vier Schritte, klar getrennt. Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert und was von Ihnen gebraucht wird.
Anruf und Terminvereinbarung
Sie schildern kurz, was passiert ist. Ich sage Ihnen sofort, ob ein vollständiges Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist, und wir vereinbaren den Termin — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Besichtigung vor Ort
Ich nehme das Fahrzeug vollständig auf: Identifikation über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Schadenaufnahme, Messungen, Prüfung auf Vor- und Folgeschäden und eine lückenlose Fotodokumentation. Dauer in der Regel 30 bis 60 Minuten.
Gutachten
Sie erhalten das Gutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung. Auf Wunsch geht es direkt an Ihren Rechtsanwalt, an die Versicherung und an die Werkstatt Ihrer Wahl.
Rückfragen, Nachtrag, Stellungnahme
Kürzt die Versicherung Positionen, nehme ich technisch dazu Stellung. Ergeben sich bei der Demontage verdeckte Schäden, erstelle ich einen Nachtrag. Ihr Fall endet für mich nicht mit der Zustellung des Gutachtens.
Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten
Je besser die Unfallstelle dokumentiert ist, desto weniger lässt sich später bestreiten. Diese sechs Schritte kosten zehn Minuten und können den Unterschied zwischen voller und gekürzter Regulierung ausmachen.
Unfallstelle sichern
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten immer 112. Erst Sicherheit, dann Dokumentation.
Fotos machen, bevor etwas bewegt wird
Gesamtsituation aus vier Richtungen, Endstellung beider Fahrzeuge, Bremsspuren, Schäden im Detail, Kennzeichen, Straßenverlauf und Verkehrszeichen.
Daten des Unfallgegners aufnehmen
Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer, Fahrzeugtyp. Notieren Sie auch Zeugen mit Kontaktdaten.
Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen
Weder Schuldanerkenntnisse an der Unfallstelle noch Abtretungserklärungen, die Ihnen später die Wahl von Gutachter oder Werkstatt nehmen.
Eigenen Gutachter beauftragen
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Rufen Sie an, bevor die Werkstatt mit der Reparatur beginnt.
Erst begutachten lassen, dann reparieren
Ist das Fahrzeug einmal repariert, lässt sich der Schadenumfang nicht mehr beweisen. Auch die Werkstatt wählen Sie selbst.
Was Kunden am häufigsten fragen
Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen keinen Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt. Bei Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.
Wie lange dauert die Besichtigung?
In der Regel 30 bis 60 Minuten. Bei größeren Schäden oder wenn das Fahrzeug auf die Hebebühne muss, entsprechend länger.
Was soll ich zum Termin bereithalten?
Fahrzeugschein, Führerschein, Angaben zum Unfallgegner und, falls vorhanden, Rechnungen zu Vorschäden oder Reparaturen. Waschen Sie das Fahrzeug nicht und lassen Sie nichts reparieren oder entsorgen, bevor ich es gesehen habe.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug bringt beim Verkauf weniger, weil es als Unfallwagen gilt und offenbarungspflichtig ist. Diesen Minderwert beziffere ich im Gutachten — er ist Teil Ihres Schadens und wird häufig übersehen.
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?
Er liegt vor, wenn die Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung über dem Wiederbeschaffungswert liegen, das Fahrzeug also mehr kostet als es wert ist. Ob sich eine Reparatur dennoch lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Ich rechne Ihnen beide Wege vor.
Kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen, wo ich will?
Sie wählen Ihre Werkstatt grundsätzlich frei. Lassen Sie sich nicht ungefragt in eine Partnerwerkstatt der Versicherung steuern, bevor Sie Ihre Möglichkeiten kennen.
Alle Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls übernimmt ein Rechtsanwalt.